Schulordnung

Vereinbarungen für das Zusammenleben in unserer Schule

Wir haben erkannt, dass für ein angenehmes Zusammenleben Richtlinien notwendig sind!

  • Wir wollen respektvoll und höflich miteinander umgehen, dazu gehört auch das Grüßen.
  • Schimpfwörter und Beleidigungen wollen wir vermeiden.
  • Jeder von uns hat seine Besonderheiten. Auch wenn es uns manchmal schwer fällt miteinander zu arbeiten, wollen wir jeden / jede in unser Team bzw. in unserer Gruppe aufnehmen.

Für eine angenehme Atmosphäre in unserer Schule sind folgende Punkte wichtig:

  • Kein Laufen und Raufen, kein Werfen mit Gegenständen (Verletzungsgefahr!)
  • Ordnung in allen Räumen; z.B. bringen wir leere Flaschen zum Getränkeautomaten zurück, räumen am Ende des Tages die Klasse auf und achten darauf, dass die Bankfächer leer sind.
  • Sorgsamer Umgang mit dem Schulinventar (z.B. Tische, Sessel, ActivBoard, Tafel, Kästchen, Zeichengeräte, PC, etc.)
  • Im Schulhaus verzichten wir auf Kaugummis und koffeinhaltige Getränke (Colagetränke, Eistee, …). Energydrinks sind verboten.
  • Wir drehen das Handy beim Betreten des Schulhauses ab! Das Benützen des Handys ist auch bei Lehrausgängen verboten! Wird eine Schülerin / ein Schüler mit aufgedrehtem Handy erwischt, ist das Gerät vom Schüler / von der Schülerin abzudrehen und wird bis zum Ende des Schultages im Konferenzzimmer verwahrt. Zu Unterrichtsende hat der Schüler / die Schülerin das Gerät selbstständig abzuholen!
  • Wir tragen angemessene, ordentliche Kleidung und Hausschuhe. Gewaltverherrlichende, beleidigende, sexistische, rassistische, militärische oder faschistische Symbole auf der Kleidung sind in der Schule verboten.

 

Verhaltensvereinbarungen

  • Wenn der Schüler / die Schülerin fremdes Eigentum beschädigt, muss er / sie den Schaden wieder gut machen.
  • Schadet ein Schüler/eine Schülerin durch sein Verhalten dem Ansehen unserer Schule, kann er/sie zu Aufgaben eingeteilt werden, die der Gemeinschaft nützen.
  • Bei groben Verstößen gegen die Schulordnung kann der Schüler / die Schülerin von Schulveranstaltungen ausgeschlossen werden und nimmt in dieser Zeit am Unterricht in einer anderen Klasse teil.
  • Wenn der Lernerfolg eines Schülers / einer Schülerin gefährdet ist, weil er/sie z. B. die Hausübung nicht bringt oder im Unterricht das Lernziel nicht erreicht, so muss er / sie die Aufgaben nach dem Unterricht in der Schule nachholen.